Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung

Ich bin seitens des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugendberechtigt, die gesetzlich vorgeschriebene Elternberatung durchzuführen.
Seit dem 1. Februar 2013 ist vor einer einvernehmlichen Scheidung von Eltern minderjähriger Kinder die Teilnahme an dieser Beratung verpflichtend. Das Gericht nimmt den Fall erst auf, wenn eine Bestätigung über die durchgeführte Beratung vorliegt.
Was erwartet euch in der Elternberatung?
Diese Beratung bezieht sich nicht auf die verlorene Paarbeziehung, sondern auf die aufrechte Elternebene, die auch nach der Scheidung bestehen bleibt. Der Fokus liegt auf den Bedürfnissen eurer Kinder, die durch die Scheidung vor große Herausforderungen gestellt werden.
Kinder erleben eine Trennung oft als tiefgreifenden Einschnitt, der sie mit verschiedenen Emotionen konfrontiert:
- Verlustängste
- Gefühle von Ohnmacht
- Schuldgefühle und Loyalitätskonflikte
Um ihnen bestmöglich zu helfen, geht es in der Beratung darum, wie Eltern ihre Kinder in dieser herausfordernden Zeit gut begleiten können.
Worum geht es nicht?
Diese Beratung ist keine Trennungs- oder Konfliktberatung im Sinne einer Paartherapie. Es geht nicht darum, gegenseitige Verletzungen oder Konflikte aus der Ehe aufzuarbeiten. Der Schwerpunkt liegt darauf, wie die Elternrolle nach der Scheidung zum Wohle der Kinder weiterhin gemeinsam ausgefüllt werden kann.
Ablauf der Beratung
- Die Beratung kann entweder gemeinsam oder getrennt in Anspruch genommen werden. Die klare Empfehlung liegt bei einem gemeinsamen Termin.
- Kinder sind bei der Beratung nicht anwesend.
- Dauer: 60 – 90 Minuten